Verkehrsrecht · Kleinmachnow

Verkehrsfibel: Verkehrsrecht von A bis Z

Nach einem Unfall prasseln Begriffe auf Sie ein: Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert, Haftungsquote. In meiner Verkehrsfibel erkläre ich die wichtigsten Begriffe des Verkehrsrechts verständlich – mit der jeweiligen Rechtsgrundlage und Tipps aus meiner Praxis.

A

Haftung

Abschleppen vom Privatparkplatz

Wer unberechtigt auf einem privaten Grundstück parkt, begeht verbotene Eigenmacht. Der Grundstücksbesitzer darf das Fahrzeug abschleppen lassen und vom Fahrer die angemessenen Abschleppkosten verlangen (BGH, Urteil vom 05.06.2009 – V ZR 144/08). Überhöhte Kosten muss der Fahrer nicht tragen.

Rechtsgrundlage §§ 858, 859, 823 Abs. 2 BGB

Mein Tipp: Bezahlen Sie bei Zweifeln unter Vorbehalt, um Ihr Fahrzeug zurückzubekommen, und lassen Sie die Rechnung prüfen.

Siehe auch: Abschleppkosten

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Unfall & Schaden

Abschleppkosten

Ist Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit oder nicht verkehrssicher, sind die Kosten für das Abschleppen Teil des Schadens. Erstattet werden in der Regel die Kosten bis zur nächsten geeigneten Fachwerkstatt; weitere Strecken nur, wenn es dafür einen nachvollziehbaren Grund gibt.

Rechtsgrundlage § 249 Abs. 2 BGB

Mein Tipp: Bewahren Sie die Rechnung des Abschleppdienstes auf und lassen Sie sich Abschleppziel und Strecke bestätigen.

Siehe auch: Schadenminderungspflicht

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Unfall & Schaden

Abtretung (Sicherungsabtretung)

Sachverständige, Werkstätten, Abschleppdienste und Autovermieter lassen sich häufig den Erstattungsanspruch gegen die gegnerische Versicherung abtreten und rechnen dann direkt mit ihr ab. Das ist bequem, hat aber Folgen: Sie bleiben in der Regel trotzdem Schuldner der Rechnung, wenn die Versicherung kürzt. Die Abtretung muss den abgetretenen Anspruch zudem hinreichend bestimmt bezeichnen. Hat der Geschädigte den Anspruch auf Reparaturkosten an die Werkstatt abgetreten, kann sich die Werkstatt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom Januar 2024 nicht auf das Werkstattrisiko berufen.

Rechtsgrundlage §§ 398 ff. BGB

Mein Tipp: Unterschreiben Sie Abtretungserklärungen nicht ungelesen. Ich prüfe vorab, ob die Abtretung in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Siehe auch: Werkstattrisiko · Gutachten (Sachverständiger) · Mietwagenkosten

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Versicherung

AKB

Die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung regeln, was Ihre Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung leistet und welche Pflichten (Obliegenheiten) Sie treffen – etwa den Schaden fristgerecht zu melden, am Unfallort zu warten und wahrheitsgemäß Auskunft zu geben. Der Gesamtverband der Versicherer gibt Musterbedingungen heraus; maßgeblich ist aber immer die Fassung, die Ihrem Vertrag zugrunde liegt. Verletzen Sie eine Obliegenheit, kann der Versicherer je nach Verschulden ganz oder teilweise leistungsfrei werden.

Rechtsgrundlage § 28 VVG; § 81 VVG

Mein Tipp: Melden Sie jeden Unfall zügig Ihrer eigenen Versicherung, auch wenn Sie unschuldig sind.

Siehe auch: Kaskoversicherung · Kfz-Haftpflichtversicherung

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Bußgeld & Strafe

Akteneinsicht

Ob nach einem Unfall ermittelt wird oder ein Bußgeldverfahren läuft: Was in der Ermittlungsakte steht – Unfallskizze, Fotos, Zeugenaussagen, Messprotokolle –, entscheidet oft über Haftung und Verteidigung. Volle Akteneinsicht erhält in der Regel nur ein Rechtsanwalt. Der Verletzte einer Straftat kann über einen Anwalt ebenfalls Einsicht verlangen, wenn er ein berechtigtes Interesse darlegt.

Rechtsgrundlage § 147 StPO, § 406e StPO, § 46 Abs. 1 OWiG

Mein Tipp: Äußern Sie sich gegenüber Polizei oder Bußgeldstelle zur Sache erst, wenn ich die Akte gesehen habe.

Siehe auch: Anhörungsbogen · Bußgeldbescheid

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Bußgeld & Strafe

Alkohol und Cannabis am Steuer

Ab 0,5 Promille (0,25 mg/l Atemalkohol) liegt eine Ordnungswidrigkeit vor; beim ersten Verstoß drohen nach dem Bußgeldkatalog regelmäßig Geldbuße, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte. Ab 1,1 Promille gilt ein Kraftfahrer als absolut fahruntüchtig – das ist eine Straftat, die in aller Regel zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt. Schon ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen. Für Cannabis gilt seit August 2024 ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren dürfen weder Alkohol noch Cannabis im Blut haben.

Rechtsgrundlage § 24a, § 24c StVG; §§ 316, 315c StGB

Mein Tipp: Ab 1,6 Promille verlangt die Fahrerlaubnisbehörde vor einer Neuerteilung regelmäßig eine MPU.

Siehe auch: Entziehung der Fahrerlaubnis · MPU · Fahrverbot

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Bußgeld & Strafe

Anhörungsbogen

Mit dem Anhörungsbogen gibt Ihnen die Bußgeldstelle Gelegenheit, sich zum Vorwurf zu äußern. Verpflichtet sind Sie nur zu Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache – etwa zur Frage, wer gefahren ist – müssen Sie sich nicht äußern. Eine voreilige Einlassung lässt sich später kaum zurücknehmen.

Rechtsgrundlage § 55 OWiG, § 111 OWiG

Mein Tipp: Senden Sie mir den Bogen, bevor Sie ihn zurückschicken.

Siehe auch: Bußgeldbescheid · Akteneinsicht

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Haftung

Anscheinsbeweis

Bei bestimmten typischen Unfallabläufen spricht nach der Lebenserfahrung der erste Anschein für das Verschulden eines Beteiligten – etwa gegen den Auffahrenden, den Spurwechsler oder den Rückwärtsfahrenden. Der Betroffene muss dann Tatsachen beweisen, die einen anderen, untypischen Ablauf ernsthaft möglich erscheinen lassen.

Rechtsgrundlage Richterrecht; § 286 ZPO

Mein Tipp: Der Anscheinsbeweis ist erschütterbar. Zeugen, Fotos der Endstellung und Spuren sind dafür entscheidend.

Siehe auch: Auffahrunfall · Spurwechsel · Rückwärtsfahren

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Unfall & Schaden

Anwaltskosten

Wer unverschuldet einen Unfall erleidet, darf von Anfang an einen Rechtsanwalt beauftragen. Die Anwaltskosten sind Teil des Schadens und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet – berechnet nach dem Wert der berechtigten Forderung. Bei einer Mithaftung werden sie nur anteilig ersetzt; den Rest übernimmt gegebenenfalls Ihre Rechtsschutzversicherung.

Rechtsgrundlage § 249 BGB; RVG

Mein Tipp: Die erste Kontaktaufnahme mit mir ist unverbindlich.

Siehe auch: Rechtsschutzversicherung · Haftungsquote

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Haftung

Auffahrunfall

Wer auffährt, hat nach dem Anscheinsbeweis den Sicherheitsabstand nicht eingehalten, war unaufmerksam oder zu schnell. Er haftet deshalb oft allein. Das gilt aber nicht ausnahmslos: Hat der Vordermann ohne zwingenden Grund stark gebremst oder ist er unmittelbar vorher in die Spur gewechselt, kann der Anschein entfallen oder eine Mithaftung des Vordermanns entstehen.

Rechtsgrundlage § 4 Abs. 1 StVO; § 17 StVG

Mein Tipp: Bei einem Spurwechsel kurz vor dem Aufprall nach Zeugen suchen – das kann die Haftung umkehren.

Siehe auch: Anscheinsbeweis · Spurwechsel · Haftungsquote

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B

Unfall & Schaden

Bagatellschaden

Bei sehr geringen Schäden muss der Geschädigte statt eines Gutachtens einen Kostenvoranschlag einholen; die Kosten eines Gutachtens werden dann nicht erstattet. Der Bundesgerichtshof hat einen Schaden von rund 715 € nicht mehr als Bagatelle angesehen (BGH, Urteil vom 30.11.2004 – VI ZR 365/03). In der Praxis wird die Grenze überwiegend bei etwa 700 bis 750 € gezogen.

Rechtsgrundlage § 249 Abs. 2 BGB

Mein Tipp: Was harmlos aussieht, ist es oft nicht: Moderne Stoßfänger verbergen Schäden an Sensoren und Trägern.

Siehe auch: Gutachten (Sachverständiger) · Kostenvoranschlag

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Haftung

Betriebsgefahr

Jedes Kraftfahrzeug ist allein durch seinen Betrieb gefährlich. Diese Betriebsgefahr führt dazu, dass ein Halter auch ohne eigenes Verschulden mithaften kann – häufig mit 20 bis 30 Prozent, wenn dem Unfallgegner nur ein geringes Verschulden nachgewiesen ist. Sie tritt vollständig zurück, wenn der andere grob verkehrswidrig gehandelt hat.

Rechtsgrundlage § 7 Abs. 1, § 17 StVG

Siehe auch: Gefährdungshaftung · Haftungsquote · Unabwendbares Ereignis

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Haftung

Beweissicherung

Wer Schadensersatz verlangt, muss Unfallhergang und Schadenshöhe beweisen. Deshalb sollten Spuren, Endstellung der Fahrzeuge, Schäden und Zeugen so früh wie möglich gesichert werden – durch Fotos, ein Gutachten vor der Reparatur und die Personalien der Zeugen. Ist ein Streit absehbar, kann der Zustand des Fahrzeugs in einem gerichtlichen selbständigen Beweisverfahren durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen festgestellt werden.

Rechtsgrundlage §§ 485 ff. ZPO

Mein Tipp: Lassen Sie das Fahrzeug nicht reparieren oder verkaufen, bevor der Schaden durch ein Gutachten dokumentiert ist.

Siehe auch: Gutachten (Sachverständiger) · Zeugen · Dashcam

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Bußgeld & Strafe

Bußgeldbescheid

Mit dem Bußgeldbescheid setzt die Behörde Geldbuße, gegebenenfalls ein Fahrverbot und Punkte fest. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Punkte im Fahreignungsregister gibt es bei Ordnungswidrigkeiten erst ab einer Geldbuße von 60 €.

Rechtsgrundlage §§ 65, 67 OWiG; § 28 Abs. 3 StVG

Mein Tipp: Notieren Sie das Zustelldatum auf dem gelben Umschlag – danach berechnet sich die Frist.

Siehe auch: Anhörungsbogen · Fahrverbot · Punkte (Fahreignungsregister)

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D

Haftung

Dashcam

Aufnahmen einer Dashcam sind datenschutzrechtlich problematisch, wenn sie permanent und anlasslos aufzeichnen. Der Bundesgerichtshof hat sie dennoch im Unfallhaftpflichtprozess als Beweismittel zugelassen (BGH, Urteil vom 15.05.2018 – VI ZR 233/17). Ob eine Aufnahme verwertet wird, entscheidet das Gericht im Einzelfall nach einer Abwägung.

Rechtsgrundlage § 286 ZPO; DSGVO

Mein Tipp: Sichern Sie die Datei nach einem Unfall sofort, bevor sie überschrieben wird.

Siehe auch: Zeugen

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Versicherung

Direktanspruch

Sie können Ihren Schaden unmittelbar gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend machen – nicht nur gegenüber Fahrer und Halter. Versicherer, Halter und Fahrer haften als Gesamtschuldner.

Rechtsgrundlage § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG

Mein Tipp: Die Versicherung ermitteln Sie über das Kennzeichen beim Zentralruf der Autoversicherer.

Siehe auch: Kfz-Haftpflichtversicherung

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E

Bußgeld & Strafe

E-Scooter

E-Scooter sind Elektrokleinstfahrzeuge. Sie brauchen eine Versicherungsplakette, dürfen erst ab 14 Jahren gefahren werden und gehören auf den Radweg – fehlt er, auf die Fahrbahn, nie auf den Gehweg. Für Alkohol gelten im Grundsatz dieselben Grenzen wie für Autofahrer. Bei Unfällen haftet der Halter wie bei anderen Kraftfahrzeugen.

Rechtsgrundlage eKFV; § 24a StVG; § 316 StGB

Siehe auch: Alkohol und Cannabis am Steuer

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Führerschein

Entziehung der Fahrerlaubnis

Anders als beim Fahrverbot erlischt die Fahrerlaubnis. Das Strafgericht ordnet die Entziehung an, wenn sich jemand durch eine Straftat als ungeeignet erwiesen hat – regelmäßig bei Trunkenheitsfahrten und bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort mit erheblichem Schaden. Zugleich setzt es eine Sperrfrist von sechs Monaten bis zu fünf Jahren fest. Danach muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Bereits im Ermittlungsverfahren kann die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen werden.

Rechtsgrundlage §§ 69, 69a StGB; § 111a StPO

Siehe auch: Fahrverbot · MPU · Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

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Unfall & Schaden

Europäischer Unfallbericht

Ein einheitliches Formular, mit dem die Beteiligten den Unfallhergang gemeinsam festhalten. Es ist kein Schuldanerkenntnis, aber was Sie unterschreiben, kann später als Beweis gegen Sie verwendet werden.

Mein Tipp: Kreuzen Sie nur an, was eindeutig ist. Im Zweifel lieber nur Namen, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung austauschen. Ein Formular zum Herunterladen finden Sie in meinem Downloadbereich.

Siehe auch: Schuldanerkenntnis am Unfallort

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F

Bußgeld & Strafe

Fahrtenbuch

Kann nach einem Verkehrsverstoß nicht festgestellt werden, wer gefahren ist, kann die Behörde dem Halter auferlegen, ein Fahrtenbuch zu führen. Das setzt voraus, dass die Behörde alle zumutbaren Ermittlungen angestellt hat. Angeordnet wird es in der Regel bei Verstößen, die mit mindestens einem Punkt geahndet würden.

Rechtsgrundlage § 31a StVZO

Mein Tipp: Wer im Anhörungsbogen schweigt, sollte das Fahrtenbuchrisiko kennen – lassen Sie sich vorher beraten.

Siehe auch: Anhörungsbogen · Halter

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Bußgeld & Strafe

Fahrverbot

Das Fahrverbot untersagt für ein bis drei Monate (im Strafverfahren bis sechs Monate) das Führen von Kraftfahrzeugen; die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Wer in den zwei Jahren zuvor kein Fahrverbot hatte, kann den Beginn selbst bestimmen: Er muss den Führerschein spätestens vier Monate nach Rechtskraft abgeben.

Rechtsgrundlage § 25 StVG; § 44 StGB

Mein Tipp: In Härtefällen – etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust – kann gegen eine höhere Geldbuße vom Fahrverbot abgesehen werden. Das muss gut begründet werden.

Siehe auch: Bußgeldbescheid · Entziehung der Fahrerlaubnis

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Unfall & Schaden

Fiktive Abrechnung

Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen. Sie können den Schaden auf Grundlage des Gutachtens abrechnen und das Geld frei verwenden. Erstattet werden dann die Netto-Reparaturkosten; die Umsatzsteuer nur, soweit sie tatsächlich anfällt. Ob bei fiktiver Abrechnung auch Ersatzteilaufschläge (UPE-Aufschläge) und Verbringungskosten zu erstatten sind, beurteilen die Gerichte nicht einheitlich. Eine Vermischung von fiktiver und konkreter Abrechnung ist nicht zulässig.

Rechtsgrundlage § 249 Abs. 2 BGB

Mein Tipp: Wer fiktiv abrechnet, muss sich unter Umständen auf eine günstigere freie Werkstatt verweisen lassen.

Siehe auch: Freie Werkstatt (Verweisung) · Umsatzsteuer · Gutachten (Sachverständiger)

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Unfall & Schaden

Freie Werkstatt (Verweisung)

Die Versicherung darf Sie bei fiktiver Abrechnung auf eine günstigere, gleichwertige und ohne Mühe erreichbare freie Werkstatt verweisen. Das ist unzumutbar, wenn das Fahrzeug nicht älter als drei Jahre ist oder bisher stets in einer markengebundenen Werkstatt gewartet und repariert wurde (BGH, Urteil vom 20.10.2009 – VI ZR 53/09). Die Gleichwertigkeit muss der Versicherer beweisen.

Rechtsgrundlage § 249 Abs. 2, § 254 Abs. 2 BGB

Mein Tipp: Heben Sie Ihr Serviceheft und Werkstattrechnungen auf.

Siehe auch: Fiktive Abrechnung · Reparaturkosten

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Haftung

Fußgänger und Radfahrer

Fußgänger und Radfahrer haften anders als Kraftfahrzeughalter nicht für eine Betriebsgefahr, sondern nur bei Verschulden. Werden sie von einem Kraftfahrzeug verletzt, haftet dessen Halter schon aus der Betriebsgefahr. Ihr eigener Anspruch wird nur gekürzt, wenn ihnen ein Mitverschulden nachgewiesen wird – etwa beim plötzlichen Betreten der Fahrbahn oder beim Fahren auf der falschen Straßenseite.

Rechtsgrundlage §§ 7, 9 StVG; § 823, § 254 BGB; §§ 25, 26 StVO

Siehe auch: Gefährdungshaftung · Mitverschulden · Kinder im Straßenverkehr

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G

Bußgeld & Strafe

Geschwindigkeitsmessung

Bei sogenannten standardisierten Messverfahren dürfen sich die Gerichte grundsätzlich auf das Messergebnis verlassen, wenn das Gerät geeicht war und nach der Gebrauchsanweisung bedient wurde. Vom Messwert wird eine Toleranz abgezogen – bei den gängigen Verfahren 3 km/h bis 100 km/h und 3 Prozent darüber. Der Betroffene hat nach dem Bundesverfassungsgericht ein Recht auf Zugang auch zu Messunterlagen, die nicht in der Bußgeldakte sind, etwa Rohmessdaten (BVerfG, Beschluss vom 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18).

Rechtsgrundlage § 3 StVO; § 24 StVG; Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG

Mein Tipp: Ob sich die Prüfung einer Messung lohnt, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Siehe auch: Akteneinsicht · Bußgeldbescheid · Fahrverbot

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Unfall & Schaden

Gutachten (Sachverständiger)

Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Das Gutachten stellt Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturdauer fest. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Einen vom Versicherer geschickten Gutachter müssen Sie nicht akzeptieren.

Rechtsgrundlage § 249 Abs. 2 BGB

Mein Tipp: Beauftragen Sie den Gutachter, bevor die Versicherung ihren eigenen schickt.

Siehe auch: Bagatellschaden · Wertminderung · Werkstattrisiko

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H

Versicherung

Haftpflichtschaden

Von einem Haftpflichtschaden spricht man, wenn ein anderer Ihren Schaden verursacht hat und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung zahlen muss. Anders beim Kaskoschaden: Hier zahlt Ihre eigene Versicherung nach Ihrem Vertrag, mit Selbstbeteiligung und möglicher Rückstufung. Im Haftpflichtschaden steht Ihnen voller Schadensersatz zu, also auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Gutachter- und Anwaltskosten.

Rechtsgrundlage § 115 VVG; § 249 BGB

Siehe auch: Kfz-Haftpflichtversicherung · Kaskoversicherung · Direktanspruch

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Haftung

Haftungsquote

Haben beide Beteiligte zum Unfall beigetragen, wird der Schaden nach Verursachungs- und Verschuldensanteilen verteilt – etwa 70 : 30. Jeder bekommt dann nur den entsprechenden Teil seines Schadens ersetzt. Maßgeblich sind die bewiesenen Verkehrsverstöße und die Betriebsgefahr beider Fahrzeuge.

Rechtsgrundlage § 17 StVG, § 254 BGB

Mein Tipp: Bei einer Quote kann sich die Inanspruchnahme der eigenen Vollkasko lohnen – Stichwort Quotenvorrecht.

Siehe auch: Betriebsgefahr · Mitverschulden · Quotenvorrecht

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Haftung

Halter

Halter ist, wer das Fahrzeug für eigene Rechnung nutzt und die Verfügungsgewalt darüber hat – meist, aber nicht zwingend, der Eigentümer oder die im Fahrzeugschein eingetragene Person. Der Halter haftet für Schäden aus dem Betrieb seines Fahrzeugs unabhängig davon, wer gefahren ist.

Rechtsgrundlage § 7 StVG

Siehe auch: Gefährdungshaftung · Leasingfahrzeug

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Bußgeld & Strafe

Handy am Steuer

Wer während der Fahrt ein elektronisches Gerät zur Kommunikation, Information oder Organisation in der Hand hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit; erlaubt ist nur die Bedienung per Sprachsteuerung oder ein kurzer Blick bei fest installierten Geräten. Es drohen Geldbuße und ein Punkt; mit Gefährdung oder Sachbeschädigung zusätzlich ein Fahrverbot und zwei Punkte.

Rechtsgrundlage § 23 Abs. 1a StVO; BKatV

Siehe auch: Bußgeldbescheid · Fahrverbot · Punkte (Fahreignungsregister)

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Personenschaden

Haushaltsführungsschaden

Wer unfallbedingt seinen Haushalt nicht oder nur eingeschränkt führen kann, hat Anspruch auf Ersatz – auch wenn keine Haushaltshilfe eingestellt wird. Berechnet wird der Schaden nach dem Zeitaufwand und einem angemessenen Stundensatz, meist anhand anerkannter Tabellenwerke.

Rechtsgrundlage §§ 842, 843 BGB; § 11 StVG

Mein Tipp: Diese Position wird von Geschädigten häufig übersehen.

Siehe auch: Personenschaden · Verdienstausfall

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Personenschaden

HWS-Schleudertrauma

Verletzungen der Halswirbelsäule sind nach Auffahrunfällen häufig, aber schwer nachzuweisen, weil sie sich oft nicht bildgebend zeigen. Der Geschädigte muss die unfallbedingte Verletzung mit dem vollen Beweismaß beweisen. Eine starre „Harmlosigkeitsgrenze“ bei geringer Aufprallgeschwindigkeit lehnt der Bundesgerichtshof aber ab (BGH, Urteil vom 28.01.2003 – VI ZR 139/02); maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls.

Rechtsgrundlage § 286 ZPO; § 253 Abs. 2 BGB

Mein Tipp: Gehen Sie noch am Unfalltag zum Arzt und lassen Sie die Beschwerden genau dokumentieren.

Siehe auch: Schmerzensgeld · Personenschaden · Auffahrunfall

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I

Unfall & Schaden

Integritätsinteresse (130-Prozent-Regel)

Wer an seinem vertrauten Fahrzeug festhalten will, darf es reparieren lassen, auch wenn die Reparatur teurer ist als die Wiederbeschaffung – bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts. Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass das Fahrzeug fachgerecht und in dem vom Gutachter vorgegebenen Umfang repariert und anschließend in der Regel mindestens sechs Monate weiter genutzt wird.

Rechtsgrundlage § 249 BGB

Mein Tipp: Eine Billig- oder Teilreparatur über 100 Prozent führt dazu, dass nur der Wiederbeschaffungsaufwand ersetzt wird.

Siehe auch: Totalschaden · Wiederbeschaffungswert

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K

Versicherung

Kaskoversicherung

Die Teilkasko deckt vor allem Diebstahl, Brand, Glasbruch, Sturm, Hagel und Zusammenstöße mit Haarwild. Die Vollkasko ersetzt zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug bei selbst verschuldeten Unfällen und durch Vandalismus. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Leistung kürzen, sofern er darauf nicht im Vertrag verzichtet hat.

Rechtsgrundlage § 81 Abs. 2 VVG; AKB

Mein Tipp: Die Teilkasko führt nicht zu einer Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse, die Vollkasko schon.

Siehe auch: Quotenvorrecht · Schadenfreiheitsklasse · Wildunfall

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Haftung

Kinder im Straßenverkehr

Kinder unter zehn Jahren haften für Unfälle mit Kraftfahrzeugen grundsätzlich nicht, es sei denn, sie handeln vorsätzlich. Ihnen kann deshalb auch kein Mitverschulden angerechnet werden. Autofahrer müssen sich gegenüber Kindern besonders vorsichtig verhalten.

Rechtsgrundlage § 828 Abs. 2 BGB; § 3 Abs. 2a StVO

Siehe auch: Mitverschulden

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L

Versicherung

Leasingfahrzeug

Eigentümer ist die Leasinggesellschaft. Ihr stehen die Ansprüche wegen der Substanz des Fahrzeugs zu, also Reparaturkosten und Wertminderung. Der Leasingnehmer kann Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten verlangen. Leasingverträge verpflichten meist zur Reparatur in einer Vertragswerkstatt und zur sofortigen Schadensmeldung.

Rechtsgrundlage § 7 StVG; § 823 BGB

Mein Tipp: Klären Sie früh, wer welche Ansprüche geltend macht – sonst drohen Kürzungen.

Siehe auch: Wertminderung · Nutzungsausfallentschädigung

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M

Unfall & Schaden

Mietwagenkosten

Für die Dauer der Reparatur oder Ersatzbeschaffung dürfen Sie ein vergleichbares Fahrzeug mieten. Erstattet wird grundsätzlich der ortsübliche Normaltarif; ein teurerer Unfallersatztarif nur, wenn er betriebswirtschaftlich gerechtfertigt ist oder Ihnen ein günstigerer Tarif nicht zugänglich war. Für ersparte Eigenkosten wird oft ein Abzug vorgenommen, der entfällt, wenn Sie ein klassentieferes Fahrzeug mieten. Welche Schätzgrundlage gilt (Schwacke-Liste, Fraunhofer-Marktpreisspiegel oder ein Mittelwert), entscheiden die Oberlandesgerichte unterschiedlich. Eine herrschende Meinung gibt es hier nicht.

Rechtsgrundlage § 249 Abs. 2, § 254 Abs. 2 BGB

Mein Tipp: Wer wenig fährt, sollte statt eines Mietwagens Nutzungsausfall verlangen.

Siehe auch: Nutzungsausfallentschädigung · Schadenminderungspflicht

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Haftung

Mitverschulden

Hat der Geschädigte selbst zum Unfall oder zum Umfang des Schadens beigetragen, wird sein Anspruch gekürzt – etwa bei überhöhter Geschwindigkeit oder einem nicht angelegten Sicherheitsgurt. Radfahrer, die im Alltag ohne Helm unterwegs waren, trifft nach dem Bundesgerichtshof jedenfalls bei Unfällen bis 2011 allein deshalb kein Mitverschulden (BGH, Urteil vom 17.06.2014 – VI ZR 281/13). Ob das angesichts der gestiegenen Helmtragequote auch für heutige Unfälle gilt, hat der BGH noch nicht entschieden.

Rechtsgrundlage § 254 BGB; § 9 StVG

Siehe auch: Haftungsquote · Kinder im Straßenverkehr

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Haftung

Motorradunfall

Für Motorradfahrer gelten dieselben Haftungsregeln wie für andere Kraftfahrzeuge; die Betriebsgefahr eines Motorrads wird teilweise höher bewertet. Wer keinen Helm trägt, verstößt gegen die Helmpflicht und muss mit einer Kürzung wegen Mitverschuldens rechnen. Ob auch fehlende Schutzkleidung (Jacke, Hose, Stiefel) ein Mitverschulden begründet, beurteilen die Oberlandesgerichte unterschiedlich; eine herrschende Meinung gibt es hier nicht.

Rechtsgrundlage § 21a Abs. 2 StVO; § 9 StVG, § 254 BGB

Siehe auch: Mitverschulden · Betriebsgefahr

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Führerschein

MPU

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung klärt, ob jemand wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Angeordnet wird sie insbesondere nach einer Trunkenheitsfahrt ab 1,6 Promille, nach wiederholten Alkoholverstößen, bei Drogenkonsum und nach dem Entzug wegen acht Punkten.

Rechtsgrundlage §§ 11, 13, 14 FeV; § 4 Abs. 10 StVG

Mein Tipp: Eine gezielte Vorbereitung erhöht die Erfolgsaussichten erheblich.

Siehe auch: Alkohol und Cannabis am Steuer · Punkte (Fahreignungsregister) · Entziehung der Fahrerlaubnis

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N

Unfall & Schaden

Nutzungsausfallentschädigung

Können Sie Ihr Auto nach einem unverschuldeten Unfall nicht nutzen und mieten Sie kein Ersatzfahrzeug, steht Ihnen für jeden Tag eine pauschale Entschädigung zu. Voraussetzung sind Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit: Wer etwa unfallbedingt im Krankenhaus liegt, kann sein Auto nicht nutzen – es sei denn, ein Angehöriger hätte es gefahren. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse; maßgeblich ist meist die Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch. Entschädigt wird für die erforderliche Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer zuzüglich einer angemessenen Zeit für Begutachtung und Entscheidung.

Rechtsgrundlage § 249 BGB (richterrechtlich anerkannt)

Mein Tipp: Fehlt Ihnen das Geld für Reparatur oder Ersatzwagen, teilen Sie das der Versicherung schriftlich mit. Sonst kann der Anspruch für die Wartezeit gekürzt werden.

Siehe auch: Mietwagenkosten · Schadenminderungspflicht

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O

Bußgeld & Strafe

Ordnungswidrigkeit

Die meisten Verkehrsverstöße – zu schnelles Fahren, Rotlicht, Handy am Steuer – sind Ordnungswidrigkeiten. Sie werden mit Verwarnungsgeld (bis 55 €) oder Geldbuße geahndet, gegebenenfalls mit Fahrverbot und Punkten. Schwerere Verstöße wie Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht oder Gefährdung des Straßenverkehrs sind Straftaten. Die meisten Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren nach drei Monaten, solange weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach nach sechs Monaten. Für Alkohol- und Drogenfahrten gelten längere Fristen.

Rechtsgrundlage §§ 24, 26 Abs. 3 StVG; §§ 31, 56 OWiG

Siehe auch: Bußgeldbescheid · Strafbefehl

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P

Haftung

Parkplatzunfall

Auf Parkplätzen gilt die StVO nur eingeschränkt; es herrscht das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme. Fahrspuren haben regelmäßig keinen Straßencharakter, sodass die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ meist nicht gilt. Stoßen zwei rangierende Fahrzeuge zusammen, teilen die Gerichte den Schaden häufig hälftig.

Rechtsgrundlage § 1 Abs. 2 StVO; § 17 StVG

Mein Tipp: Fotografieren Sie die Endstellung beider Fahrzeuge, bevor sie bewegt werden.

Siehe auch: Rückwärtsfahren · Haftungsquote

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Personenschaden

Personenschaden

Werden Sie bei einem Unfall verletzt, können Sie neben dem Sachschaden verlangen: Heilbehandlungskosten, soweit sie nicht die Krankenkasse trägt, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse sowie Fahrtkosten zu Ärzten und Therapien. Bei einem tödlichen Unfall haben Angehörige Ansprüche auf Unterhalt, Beerdigungskosten und Hinterbliebenengeld.

Rechtsgrundlage §§ 842–844 BGB; §§ 10, 11 StVG

Mein Tipp: Lassen Sie sich auch leichte Verletzungen sofort ärztlich bestätigen.

Siehe auch: Schmerzensgeld · Verdienstausfall · Haushaltsführungsschaden

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Führerschein

Punkte (Fahreignungsregister)

Verkehrsverstöße werden mit einem bis drei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Bei vier bis fünf Punkten folgt eine Ermahnung, bei sechs bis sieben eine Verwarnung, bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Die Punkte werden je nach Schwere nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren getilgt.

Rechtsgrundlage §§ 4, 28, 29 StVG

Mein Tipp: Einen Punktestand können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt kostenlos abfragen.

Siehe auch: Bußgeldbescheid · MPU

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Q

Versicherung

Quotenvorrecht

Haften Sie für einen Unfall mit, kann sich die Inanspruchnahme der eigenen Vollkasko lohnen: Sie dürfen bestimmte Schadenspositionen – etwa Selbstbeteiligung, Wertminderung, Sachverständigen- und Abschleppkosten – vorrangig von der gegnerischen Versicherung verlangen, sodass Sie diese trotz Mithaftung oft vollständig ersetzt bekommen. Nicht dazu gehören Nutzungsausfall, Mietwagenkosten und die Unkostenpauschale.

Rechtsgrundlage § 86 Abs. 1 Satz 2 VVG

Mein Tipp: Die Berechnung ist anspruchsvoll. Lassen Sie sie anwaltlich prüfen, bevor Sie sich für oder gegen die Kasko entscheiden.

Siehe auch: Kaskoversicherung · Haftungsquote

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R

Versicherung

Rechtsschutzversicherung

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten, etwa bei einer Mithaftung, im Bußgeldverfahren oder im Streit mit der eigenen Versicherung. Bei vorsätzlichen Straftaten besteht in der Regel kein Schutz.

Rechtsgrundlage §§ 125 ff. VVG; ARB

Mein Tipp: Die Deckungsanfrage stelle ich für Sie.

Siehe auch: Anwaltskosten

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Unfall & Schaden

Restwert

Der Restwert ist der Betrag, den das beschädigte Fahrzeug im Totalschadensfall noch erzielt. Sie dürfen das Fahrzeug grundsätzlich zu dem Restwert verkaufen, den Ihr Gutachter auf dem regionalen Markt ermittelt hat. Höhere Angebote aus Internet-Restwertbörsen müssen Sie nur berücksichtigen, wenn die Versicherung sie Ihnen vor dem Verkauf vorlegt.

Rechtsgrundlage § 249 Abs. 2, § 254 Abs. 2 BGB

Mein Tipp: Verkaufen Sie nicht unter dem Restwert aus dem Gutachten.

Siehe auch: Totalschaden · Wiederbeschaffungsaufwand

Mehr zu „Restwert“ →
Bußgeld & Strafe

Rotlichtverstoß

Wer bei Rot über die Ampel fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Besonders folgenreich ist der „qualifizierte“ Rotlichtverstoß, wenn die Ampel schon länger als eine Sekunde rot war: Dann sieht der Bußgeldkatalog neben der Geldbuße regelmäßig zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat vor. Ob die Sekundengrenze überschritten war, hängt oft von der Messung ab.

Rechtsgrundlage § 37 Abs. 2 StVO; BKatV

Siehe auch: Bußgeldbescheid · Fahrverbot · Akteneinsicht

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Haftung

Rückwärtsfahren

Wer rückwärts fährt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist – notfalls mit einem Einweiser. Kommt es beim Rückwärtsfahren zum Zusammenstoß, spricht der Anschein gegen den Rückwärtsfahrenden. Stand er im Zeitpunkt der Kollision bereits, kann der Anschein entfallen.

Rechtsgrundlage § 9 Abs. 5 StVO

Siehe auch: Anscheinsbeweis · Parkplatzunfall

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S

Versicherung

Schadenfreiheitsklasse

Die Schadenfreiheitsklasse bestimmt den Beitrag in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Zahlt eine dieser Versicherungen für einen Schaden, wird sie zurückgestuft. Kleinere Schäden können Sie oft innerhalb einer Frist selbst an den Versicherer zurückzahlen und so die Rückstufung vermeiden.

Rechtsgrundlage AKB; Tarifbestimmungen

Mein Tipp: Bei einer Mithaftung kann die Rückstufung als Schadensposition geltend gemacht werden.

Siehe auch: Kaskoversicherung · Quotenvorrecht

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Personenschaden

Schmerzensgeld

Für Verletzungen steht Ihnen eine angemessene Entschädigung in Geld zu. Ihre Höhe hängt von Art und Schwere der Verletzung, der Dauer der Behandlung, bleibenden Folgen und dem Verschulden des Schädigers ab. Orientierung bieten Schmerzensgeldtabellen mit vergleichbaren Gerichtsentscheidungen.

Rechtsgrundlage § 253 Abs. 2 BGB; § 11 Satz 2 StVG

Mein Tipp: Führen Sie ein Schmerztagebuch und sammeln Sie alle ärztlichen Unterlagen.

Siehe auch: Personenschaden

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Unfall & Schaden

Schuldanerkenntnis am Unfallort

Erklärungen wie „Ich bin schuld“ unter dem Eindruck des Unfalls werden von den Gerichten meist nicht als rechtsverbindliches Anerkenntnis gewertet; sie können aber als Beweisanzeichen gegen Sie verwendet werden. Ihren Versicherungsschutz verlieren Sie dadurch nicht.

Rechtsgrundlage §§ 780, 781 BGB; § 105 VVG

Mein Tipp: Geben Sie am Unfallort keine Erklärungen zur Schuld ab und unterschreiben Sie nichts außer den Personalien.

Siehe auch: Europäischer Unfallbericht

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Haftung

Spurwechsel

Wer den Fahrstreifen wechselt, muss eine Gefährdung anderer ausschließen. Kommt es im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Spurwechsel zum Unfall, spricht der Anschein gegen den Spurwechsler. Steht nicht fest, ob überhaupt ein Spurwechsel stattgefunden hat, gilt auch der Anschein gegen den Auffahrenden nicht.

Rechtsgrundlage § 7 Abs. 5 StVO

Mein Tipp: Zeugen sind hier oft entscheidend.

Siehe auch: Anscheinsbeweis · Auffahrunfall

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Bußgeld & Strafe

Strafbefehl

Mit dem Strafbefehl setzt das Amtsgericht ohne Hauptverhandlung eine Strafe fest, oft mit Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung eingelegt werden; sonst wird der Strafbefehl wie ein Urteil rechtskräftig.

Rechtsgrundlage §§ 407, 410 StPO

Mein Tipp: Melden Sie sich sofort nach Zustellung. Der Einspruch kann später auf die Rechtsfolgen beschränkt werden.

Siehe auch: Entziehung der Fahrerlaubnis · Ordnungswidrigkeit

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T

Unfall & Schaden

Totalschaden

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten zuzüglich Wertminderung den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Erstattet wird dann grundsätzlich der Wiederbeschaffungsaufwand, also Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Ausnahmen gelten für die Reparatur im Rahmen der 130-Prozent-Grenze. Liegen die Reparaturkosten zwischen Wiederbeschaffungsaufwand und Wiederbeschaffungswert, können Sie die Reparaturkosten nach der Rechtsprechung des BGH auch fiktiv verlangen, wenn Sie das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiter nutzen.

Rechtsgrundlage § 249 Abs. 2 BGB

Siehe auch: Integritätsinteresse (130-Prozent-Regel) · Restwert · Wiederbeschaffungswert

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U

Bußgeld & Strafe

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Wer sich nach einem Unfall entfernt, ohne die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und seiner Beteiligung zu ermöglichen oder eine angemessene Zeit zu warten, macht sich strafbar („Unfallflucht“). Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und bei erheblichem Schaden die Entziehung der Fahrerlaubnis. Wer außerhalb des fließenden Verkehrs einen geringfügigen Sachschaden verursacht und die Feststellungen binnen 24 Stunden freiwillig nachträglich ermöglicht, kann mit einer milderen Strafe rechnen; das Gericht kann auch von Strafe absehen.

Rechtsgrundlage § 142 StGB; § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB

Mein Tipp: Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus.

Siehe auch: Unfall · Entziehung der Fahrerlaubnis · Verkehrsopferhilfe

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Unfall & Schaden

Unfall

Ein Verkehrsunfall ist ein plötzliches Ereignis im öffentlichen Straßenverkehr, das mit dessen typischen Gefahren zusammenhängt und zu einem nicht völlig belanglosen Personen- oder Sachschaden führt. Nach einem Unfall müssen alle Beteiligten anhalten, die Unfallstelle sichern, Verletzten helfen und ihre Beteiligung offenlegen.

Rechtsgrundlage § 34 StVO; § 142 StGB

Mein Tipp: Unfallstelle sichern, Erste Hilfe leisten, bei Verletzten die Polizei rufen, Fotos machen, Zeugen notieren – und dann mich anrufen.

Siehe auch: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort · Zeugen · Europäischer Unfallbericht

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Haftung

Unfall mit Einsatz- oder Behördenfahrzeug

Verursacht ein Polizei-, Feuerwehr- oder Rettungsfahrzeug oder ein anderes Dienstfahrzeug bei einer hoheitlichen Fahrt einen Unfall, haftet nicht der Fahrer persönlich, sondern der Staat bzw. die Kommune (Amtshaftung). Daneben haftet der Träger als Halter des Fahrzeugs. Einsatzfahrzeuge dürfen mit Blaulicht und Martinshorn Sonderrechte in Anspruch nehmen; andere müssen sofort freie Bahn schaffen. Auch Sonderrechte entbinden aber nicht von der Pflicht, die öffentliche Sicherheit und Ordnung gebührend zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage § 839 BGB, Art. 34 GG; § 7 StVG; §§ 35, 38 StVO

Mein Tipp: Kommunale Fahrzeuge sind oft nicht bei einem gewöhnlichen Versicherer, sondern über einen kommunalen Schadenausgleich abgesichert. Der Anspruch richtet sich dann gegen den Träger.

Siehe auch: Gefährdungshaftung · Haftungsquote

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Haftung

Ungeklärter Unfallhergang

Lässt sich nicht aufklären, wie es zum Unfall kam, und kann keinem Beteiligten ein Verschulden nachgewiesen werden, werden nur die Betriebsgefahren der Fahrzeuge gegeneinander abgewogen. Bei zwei vergleichbaren Pkw führt das häufig zu einer Haftungsteilung von 50 : 50.

Rechtsgrundlage § 17 StVG

Mein Tipp: Deshalb sind Zeugen, Fotos und ein frühes Unfallgutachten so wichtig.

Siehe auch: Haftungsquote · Betriebsgefahr · Zeugen

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Unfall & Schaden

Unkostenpauschale

Für Telefonate, Porto und Fahrten im Zusammenhang mit der Schadensabwicklung erhalten Sie ohne Einzelnachweis eine Pauschale. Die Gerichte sprechen überwiegend 25 € zu, manche 30 €.

Rechtsgrundlage § 249 BGB; § 287 ZPO

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V

Personenschaden

Verdienstausfall

Fallen Sie unfallbedingt bei der Arbeit aus, zahlt Ihr Arbeitgeber zunächst bis zu sechs Wochen das Gehalt fort; er holt sich das vom Schädiger zurück. Danach erhalten Sie Krankengeld und können die Differenz zum Nettolohn vom Schädiger verlangen. Selbständige müssen den konkreten Gewinnausfall nachweisen.

Rechtsgrundlage §§ 842, 843 BGB; § 11 StVG; § 6 EFZG

Siehe auch: Personenschaden · Haushaltsführungsschaden

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Unfall & Schaden

Verjährung

Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren in drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Unfall geschah und Sie den Schädiger kannten. Meldet man den Anspruch beim Versicherer an, ist die Verjährung gehemmt, bis der Versicherer schriftlich entscheidet. Auch Verhandlungen hemmen die Verjährung.

Rechtsgrundlage §§ 195, 199, 203 BGB; § 14 StVG; § 115 Abs. 2 VVG

Mein Tipp: Bei Verletzungen mit möglichen Spätfolgen sollte der Zukunftsschaden rechtzeitig gesichert werden.

Siehe auch: Direktanspruch

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Versicherung

Verkehrsopferhilfe

Die Verkehrsopferhilfe e. V. springt ein, wenn der Schädiger nicht ermittelt werden kann (Unfallflucht), nicht versichert ist oder vorsätzlich gehandelt hat. Bei Unfallflucht ersetzt sie Sachschäden am Fahrzeug nur eingeschränkt, vor allem wenn zugleich ein erheblicher Personenschaden vorliegt, und mit Selbstbehalt.

Rechtsgrundlage § 12 PflVG

Siehe auch: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

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Haftung

Verkehrssicherungspflicht (Schlagloch)

Wer für eine Straße verantwortlich ist, muss sie in einem verkehrssicheren Zustand halten oder vor Gefahren warnen. Eine Straße muss aber nicht völlig gefahrlos sein: Der Verkehrsteilnehmer muss sich auf erkennbare Mängel einstellen. Für Schäden durch nicht erkennbare, nicht beschilderte Gefahrstellen – etwa ein tiefes Schlagloch – haftet der Träger der Straßenbaulast; je nach Bundesland als Amtspflicht. Häufig wird ein Mitverschulden angerechnet, weil nicht auf Sicht gefahren wurde.

Rechtsgrundlage §§ 823, 839 BGB, Art. 34 GG; § 3 Abs. 1 StVO

Mein Tipp: Fotografieren Sie die Schadensstelle mit Maßstab (z. B. Zollstock) und melden Sie den Schaden sofort der Gemeinde oder Straßenmeisterei.

Siehe auch: Mitverschulden · Beweissicherung

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Haftung

Vorfahrt

Wer wartepflichtig ist, muss den Vorfahrtberechtigten durchfahren lassen. Fehlen Verkehrszeichen, gilt „rechts vor links“. Kommt es im Kreuzungsbereich zum Unfall, spricht der Anschein gegen den Wartepflichtigen, der deshalb häufig allein haftet. Eine Mithaftung des Vorfahrtberechtigten kommt vor allem bei überhöhter Geschwindigkeit in Betracht.

Rechtsgrundlage § 8 StVO

Siehe auch: Anscheinsbeweis · Haftungsquote · Parkplatzunfall

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Unfall & Schaden

Vorschaden

Ein Vorschaden ist ein Schaden, den das Fahrzeug schon vor dem Unfall hatte. Zu unterscheiden ist der reparierte Vorschaden vom unreparierten Altschaden. Ein fachgerecht reparierter Vorschaden kann den Wiederbeschaffungswert und die Wertminderung mindern. Ein unreparierter Altschaden wird nicht ersetzt; liegt er im selben Bereich wie der neue Schaden, muss der Geschädigte beweisen, welche Schäden auf den neuen Unfall zurückgehen. Beide müssen gegenüber Gutachter und Versicherung offengelegt werden. Wird ein Vorschaden verschwiegen und lässt sich der Unfallschaden nicht sicher abgrenzen, kann der gesamte Anspruch scheitern.

Rechtsgrundlage § 249 BGB; § 286 ZPO

Mein Tipp: Bewahren Sie Reparaturrechnungen und Fotos früherer Reparaturen auf – damit beweisen Sie, dass der Vorschaden fachgerecht behoben war.

Siehe auch: Gutachten (Sachverständiger) · Wertminderung

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W

Haftung

Waschanlage

Der Betreiber einer Waschanlage muss dafür sorgen, dass gängige Serienfahrzeuge in seiner Anlage nicht beschädigt werden. Der Bundesgerichtshof hat den Betreiber für die Beschädigung eines serienmäßigen Heckspoilers haften lassen, weil die Anlage für das Fahrzeug nicht geeignet war und der Betreiber darauf nicht hingewiesen hatte (BGH, Urteil vom 21.11.2024 – VII ZR 39/24).

Rechtsgrundlage §§ 280, 241 Abs. 2, 631 BGB

Mein Tipp: Melden Sie den Schaden noch vor dem Verlassen des Geländes und lassen Sie ihn vom Personal bestätigen.

Siehe auch: Beweissicherung

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Mein Buch zum Thema: Die Haftung des Waschanlagenbetreibers

Unfall & Schaden

Werkstattrisiko

Lassen Sie Ihr Fahrzeug reparieren, trägt der Schädiger grundsätzlich das Risiko, dass die Werkstatt zu teuer abrechnet oder unnötige Arbeiten ausführt – solange Sie bei Auswahl und Überwachung der Werkstatt kein Verschulden trifft. Das hat der Bundesgerichtshof mit mehreren Urteilen vom 16.01.2024 bekräftigt. Die Versicherung kann sich dann an die Werkstatt halten.

Rechtsgrundlage § 249 Abs. 2 BGB

Siehe auch: Reparaturkosten · Gutachten (Sachverständiger)

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Unfall & Schaden

Wertminderung

Auch nach einer fachgerechten Reparatur ist ein Unfallwagen auf dem Markt weniger wert, weil Käufer verdeckte Mängel befürchten und der Unfall beim Verkauf offengelegt werden muss. Diesen merkantilen Minderwert ermittelt der Sachverständige; er wird zusätzlich zu den Reparaturkosten ersetzt, auch bei fiktiver Abrechnung. Eine starre Grenze nach Alter oder Laufleistung gibt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht (BGH, Urteil vom 23.11.2004 – VI ZR 357/03).

Rechtsgrundlage § 251 Abs. 1 BGB

Mein Tipp: Ein Kostenvoranschlag erfasst die Wertminderung nicht – ein Grund mehr für ein Gutachten.

Siehe auch: Gutachten (Sachverständiger) · Leasingfahrzeug · Quotenvorrecht

Mehr zu „Wertminderung“ →

Mein Buch zum Thema: Die Bedeutung der Wertminderung bei der Regulierung von Verkehrsunfällen

Bußgeld & Strafe

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Haben Sie eine Frist, etwa die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl, ohne eigenes Verschulden versäumt – zum Beispiel wegen Urlaubs oder Krankheit –, kann Wiedereinsetzung beantragt werden. Der Antrag muss innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses gestellt und begründet werden; zugleich ist der versäumte Einspruch nachzuholen.

Rechtsgrundlage §§ 44, 45 StPO; § 52 OWiG

Siehe auch: Bußgeldbescheid · Strafbefehl

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Versicherung

Wildunfall

Zusammenstöße mit Haarwild (etwa Reh, Wildschwein, Hirsch) ersetzt die Teilkasko; viele Verträge erweitern den Schutz auf weitere Tiere. Weichen Sie einem Tier aus und entsteht dadurch ein Schaden, kann der Versicherer die Kosten als Rettungskosten ersetzen müssen – bei kleinen Tieren wie einem Hasen ist ein riskantes Ausweichen allerdings oft nicht geboten.

Rechtsgrundlage §§ 82, 83 VVG; AKB

Mein Tipp: Lassen Sie sich den Wildunfall von Polizei oder Jagdpächter bescheinigen und fotografieren Sie Tier und Spuren.

Siehe auch: Kaskoversicherung

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Z

Haftung

Zeugen

Zeugenaussagen entscheiden viele Haftungsstreitigkeiten. Auch Beifahrer und Insassen sind Zeugen; ihre Aussagen würdigt das Gericht frei. Notieren Sie Namen und Anschrift aller Personen, die den Unfall gesehen haben – sie sind später kaum noch zu finden.

Rechtsgrundlage §§ 373 ff. ZPO

Siehe auch: Anscheinsbeweis · Dashcam · Unfall

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Ü

Haftung

Überholen

Überholen ist bei unklarer Verkehrslage verboten – etwa wenn nicht sicher ist, ob der Vorausfahrende abbiegen will. Wer überholt, muss ausreichenden Seitenabstand halten und darf den Gegenverkehr nicht gefährden. Kommt es zum Unfall mit einem Linksabbieger, hängt die Haftung oft davon ab, ob der Abbieger rechtzeitig geblinkt und seine doppelte Rückschaupflicht erfüllt hat.

Rechtsgrundlage § 5 StVO; § 9 Abs. 1 StVO

Siehe auch: Haftungsquote · Spurwechsel

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Die Verkehrsfibel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsprechung und Gesetze ändern sich; maßgeblich ist stets die Prüfung Ihres konkreten Falls. Stand: Oktober 2026.

Unfall gehabt? Ich kümmere mich um die Regulierung.

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

033203 86380 anrufen E-Mail schreiben