Haftung
Wer unberechtigt auf einem privaten Grundstück parkt, begeht verbotene Eigenmacht. Der Grundstücksbesitzer darf das Fahrzeug abschleppen lassen und vom Fahrer die angemessenen Abschleppkosten verlangen (BGH, Urteil vom 05.06.2009 – V ZR 144/08). Überhöhte Kosten muss der Fahrer nicht tragen.
Rechtsgrundlage §§ 858, 859, 823 Abs. 2 BGB
Mein Tipp: Bezahlen Sie bei Zweifeln unter Vorbehalt, um Ihr Fahrzeug zurückzubekommen, und lassen Sie die Rechnung prüfen.
Siehe auch: Abschleppkosten
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Unfall & Schaden
Ist Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit oder nicht verkehrssicher, sind die Kosten für das Abschleppen Teil des Schadens. Erstattet werden in der Regel die Kosten bis zur nächsten geeigneten Fachwerkstatt; weitere Strecken nur, wenn es dafür einen nachvollziehbaren Grund gibt.
Rechtsgrundlage § 249 Abs. 2 BGB
Mein Tipp: Bewahren Sie die Rechnung des Abschleppdienstes auf und lassen Sie sich Abschleppziel und Strecke bestätigen.
Siehe auch: Schadenminderungspflicht
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Unfall & Schaden
Sachverständige, Werkstätten, Abschleppdienste und Autovermieter lassen sich häufig den Erstattungsanspruch gegen die gegnerische Versicherung abtreten und rechnen dann direkt mit ihr ab. Das ist bequem, hat aber Folgen: Sie bleiben in der Regel trotzdem Schuldner der Rechnung, wenn die Versicherung kürzt. Die Abtretung muss den abgetretenen Anspruch zudem hinreichend bestimmt bezeichnen. Hat der Geschädigte den Anspruch auf Reparaturkosten an die Werkstatt abgetreten, kann sich die Werkstatt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom Januar 2024 nicht auf das Werkstattrisiko berufen.
Rechtsgrundlage §§ 398 ff. BGB
Mein Tipp: Unterschreiben Sie Abtretungserklärungen nicht ungelesen. Ich prüfe vorab, ob die Abtretung in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Siehe auch: Werkstattrisiko · Gutachten (Sachverständiger) · Mietwagenkosten
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Versicherung
Die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung regeln, was Ihre Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung leistet und welche Pflichten (Obliegenheiten) Sie treffen – etwa den Schaden fristgerecht zu melden, am Unfallort zu warten und wahrheitsgemäß Auskunft zu geben. Der Gesamtverband der Versicherer gibt Musterbedingungen heraus; maßgeblich ist aber immer die Fassung, die Ihrem Vertrag zugrunde liegt. Verletzen Sie eine Obliegenheit, kann der Versicherer je nach Verschulden ganz oder teilweise leistungsfrei werden.
Rechtsgrundlage § 28 VVG; § 81 VVG
Mein Tipp: Melden Sie jeden Unfall zügig Ihrer eigenen Versicherung, auch wenn Sie unschuldig sind.
Siehe auch: Kaskoversicherung · Kfz-Haftpflichtversicherung
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Bußgeld & Strafe
Ob nach einem Unfall ermittelt wird oder ein Bußgeldverfahren läuft: Was in der Ermittlungsakte steht – Unfallskizze, Fotos, Zeugenaussagen, Messprotokolle –, entscheidet oft über Haftung und Verteidigung. Volle Akteneinsicht erhält in der Regel nur ein Rechtsanwalt. Der Verletzte einer Straftat kann über einen Anwalt ebenfalls Einsicht verlangen, wenn er ein berechtigtes Interesse darlegt.
Rechtsgrundlage § 147 StPO, § 406e StPO, § 46 Abs. 1 OWiG
Mein Tipp: Äußern Sie sich gegenüber Polizei oder Bußgeldstelle zur Sache erst, wenn ich die Akte gesehen habe.
Siehe auch: Anhörungsbogen · Bußgeldbescheid
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Bußgeld & Strafe
Ab 0,5 Promille (0,25 mg/l Atemalkohol) liegt eine Ordnungswidrigkeit vor; beim ersten Verstoß drohen nach dem Bußgeldkatalog regelmäßig Geldbuße, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte. Ab 1,1 Promille gilt ein Kraftfahrer als absolut fahruntüchtig – das ist eine Straftat, die in aller Regel zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt. Schon ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen. Für Cannabis gilt seit August 2024 ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren dürfen weder Alkohol noch Cannabis im Blut haben.
Rechtsgrundlage § 24a, § 24c StVG; §§ 316, 315c StGB
Mein Tipp: Ab 1,6 Promille verlangt die Fahrerlaubnisbehörde vor einer Neuerteilung regelmäßig eine MPU.
Siehe auch: Entziehung der Fahrerlaubnis · MPU · Fahrverbot
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Unfall & Schaden
Siehe Vorschaden.
Siehe auch: Vorschaden
Bußgeld & Strafe
Mit dem Anhörungsbogen gibt Ihnen die Bußgeldstelle Gelegenheit, sich zum Vorwurf zu äußern. Verpflichtet sind Sie nur zu Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache – etwa zur Frage, wer gefahren ist – müssen Sie sich nicht äußern. Eine voreilige Einlassung lässt sich später kaum zurücknehmen.
Rechtsgrundlage § 55 OWiG, § 111 OWiG
Mein Tipp: Senden Sie mir den Bogen, bevor Sie ihn zurückschicken.
Siehe auch: Bußgeldbescheid · Akteneinsicht
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Haftung
Bei bestimmten typischen Unfallabläufen spricht nach der Lebenserfahrung der erste Anschein für das Verschulden eines Beteiligten – etwa gegen den Auffahrenden, den Spurwechsler oder den Rückwärtsfahrenden. Der Betroffene muss dann Tatsachen beweisen, die einen anderen, untypischen Ablauf ernsthaft möglich erscheinen lassen.
Rechtsgrundlage Richterrecht; § 286 ZPO
Mein Tipp: Der Anscheinsbeweis ist erschütterbar. Zeugen, Fotos der Endstellung und Spuren sind dafür entscheidend.
Siehe auch: Auffahrunfall · Spurwechsel · Rückwärtsfahren
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Unfall & Schaden
Wer unverschuldet einen Unfall erleidet, darf von Anfang an einen Rechtsanwalt beauftragen. Die Anwaltskosten sind Teil des Schadens und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet – berechnet nach dem Wert der berechtigten Forderung. Bei einer Mithaftung werden sie nur anteilig ersetzt; den Rest übernimmt gegebenenfalls Ihre Rechtsschutzversicherung.
Rechtsgrundlage § 249 BGB; RVG
Mein Tipp: Die erste Kontaktaufnahme mit mir ist unverbindlich.
Siehe auch: Rechtsschutzversicherung · Haftungsquote
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Haftung
Wer auffährt, hat nach dem Anscheinsbeweis den Sicherheitsabstand nicht eingehalten, war unaufmerksam oder zu schnell. Er haftet deshalb oft allein. Das gilt aber nicht ausnahmslos: Hat der Vordermann ohne zwingenden Grund stark gebremst oder ist er unmittelbar vorher in die Spur gewechselt, kann der Anschein entfallen oder eine Mithaftung des Vordermanns entstehen.
Rechtsgrundlage § 4 Abs. 1 StVO; § 17 StVG
Mein Tipp: Bei einem Spurwechsel kurz vor dem Aufprall nach Zeugen suchen – das kann die Haftung umkehren.
Siehe auch: Anscheinsbeweis · Spurwechsel · Haftungsquote
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