Unfall & Schaden

Freie Werkstatt (Verweisung)

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Die Versicherung darf Sie bei fiktiver Abrechnung auf eine günstigere, gleichwertige und ohne Mühe erreichbare freie Werkstatt verweisen. Das ist unzumutbar, wenn das Fahrzeug nicht älter als drei Jahre ist oder bisher stets in einer markengebundenen Werkstatt gewartet und repariert wurde (BGH, Urteil vom 20.10.2009 – VI ZR 53/09). Die Gleichwertigkeit muss der Versicherer beweisen.

Rechtsgrundlage § 249 Abs. 2, § 254 Abs. 2 BGB

Mein Tipp: Heben Sie Ihr Serviceheft und Werkstattrechnungen auf.

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Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.