Versicherung

Haftpflichtschaden

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Von einem Haftpflichtschaden spricht man, wenn ein anderer Ihren Schaden verursacht hat und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung zahlen muss. Anders beim Kaskoschaden: Hier zahlt Ihre eigene Versicherung nach Ihrem Vertrag, mit Selbstbeteiligung und möglicher Rückstufung. Im Haftpflichtschaden steht Ihnen voller Schadensersatz zu, also auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Gutachter- und Anwaltskosten.

Rechtsgrundlage § 115 VVG; § 249 BGB

Verwandte Begriffe

Weitere Begriffe zum Thema Versicherung

Fragen zu Ihrem Fall?

Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

033203 86380 anrufen E-Mail schreiben

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.