Von einem Haftpflichtschaden spricht man, wenn ein anderer Ihren Schaden verursacht hat und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung zahlen muss. Anders beim Kaskoschaden: Hier zahlt Ihre eigene Versicherung nach Ihrem Vertrag, mit Selbstbeteiligung und möglicher Rückstufung. Im Haftpflichtschaden steht Ihnen voller Schadensersatz zu, also auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Gutachter- und Anwaltskosten.
Rechtsgrundlage § 115 VVG; § 249 BGB