Halter ist, wer das Fahrzeug für eigene Rechnung nutzt und die Verfügungsgewalt darüber hat – meist, aber nicht zwingend, der Eigentümer oder die im Fahrzeugschein eingetragene Person. Der Halter haftet für Schäden aus dem Betrieb seines Fahrzeugs unabhängig davon, wer gefahren ist.
Rechtsgrundlage § 7 StVG