Haftung

Halter

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Halter ist, wer das Fahrzeug für eigene Rechnung nutzt und die Verfügungsgewalt darüber hat – meist, aber nicht zwingend, der Eigentümer oder die im Fahrzeugschein eingetragene Person. Der Halter haftet für Schäden aus dem Betrieb seines Fahrzeugs unabhängig davon, wer gefahren ist.

Rechtsgrundlage § 7 StVG

Verwandte Begriffe

Weitere Begriffe zum Thema Haftung

Fragen zu Ihrem Fall?

Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

033203 86380 anrufen E-Mail schreiben

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.