Wer bei Rot über die Ampel fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Besonders folgenreich ist der „qualifizierte“ Rotlichtverstoß, wenn die Ampel schon länger als eine Sekunde rot war: Dann sieht der Bußgeldkatalog neben der Geldbuße regelmäßig zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat vor. Ob die Sekundengrenze überschritten war, hängt oft von der Messung ab.
Rechtsgrundlage § 37 Abs. 2 StVO; BKatV