Jedes zugelassene Kraftfahrzeug muss haftpflichtversichert sein. Die Versicherung zahlt die Schäden, die mit dem versicherten Fahrzeug anderen zugefügt werden, und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Ihre eigenen Schäden ersetzt sie nicht.
Rechtsgrundlage § 1 PflVG; § 115 VVG