Unfall & Schaden

Wiederbeschaffungsaufwand

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Der Wiederbeschaffungsaufwand ist der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Er ist im Totalschadensfall der Betrag, den die Versicherung tatsächlich zahlt; den Restwert erzielen Sie durch den Verkauf des Unfallfahrzeugs.

Rechtsgrundlage § 249 Abs. 2 BGB

Verwandte Begriffe

Weitere Begriffe zum Thema Unfall & Schaden

Fragen zu Ihrem Fall?

Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

033203 86380 anrufen E-Mail schreiben

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.