Ob nach einem Unfall ermittelt wird oder ein Bußgeldverfahren läuft: Was in der Ermittlungsakte steht – Unfallskizze, Fotos, Zeugenaussagen, Messprotokolle –, entscheidet oft über Haftung und Verteidigung. Volle Akteneinsicht erhält in der Regel nur ein Rechtsanwalt. Der Verletzte einer Straftat kann über einen Anwalt ebenfalls Einsicht verlangen, wenn er ein berechtigtes Interesse darlegt.
Rechtsgrundlage § 147 StPO, § 406e StPO, § 46 Abs. 1 OWiG
Mein Tipp: Äußern Sie sich gegenüber Polizei oder Bußgeldstelle zur Sache erst, wenn ich die Akte gesehen habe.