Bußgeld & Strafe

Handy am Steuer

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Wer während der Fahrt ein elektronisches Gerät zur Kommunikation, Information oder Organisation in der Hand hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit; erlaubt ist nur die Bedienung per Sprachsteuerung oder ein kurzer Blick bei fest installierten Geräten. Es drohen Geldbuße und ein Punkt; mit Gefährdung oder Sachbeschädigung zusätzlich ein Fahrverbot und zwei Punkte.

Rechtsgrundlage § 23 Abs. 1a StVO; BKatV

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.