Wer während der Fahrt ein elektronisches Gerät zur Kommunikation, Information oder Organisation in der Hand hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit; erlaubt ist nur die Bedienung per Sprachsteuerung oder ein kurzer Blick bei fest installierten Geräten. Es drohen Geldbuße und ein Punkt; mit Gefährdung oder Sachbeschädigung zusätzlich ein Fahrverbot und zwei Punkte.
Rechtsgrundlage § 23 Abs. 1a StVO; BKatV