Bußgeld & Strafe

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Wer sich nach einem Unfall entfernt, ohne die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und seiner Beteiligung zu ermöglichen oder eine angemessene Zeit zu warten, macht sich strafbar („Unfallflucht“). Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und bei erheblichem Schaden die Entziehung der Fahrerlaubnis. Wer außerhalb des fließenden Verkehrs einen geringfügigen Sachschaden verursacht und die Feststellungen binnen 24 Stunden freiwillig nachträglich ermöglicht, kann mit einer milderen Strafe rechnen; das Gericht kann auch von Strafe absehen.

Rechtsgrundlage § 142 StGB; § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB

Mein Tipp: Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus.

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Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.