Haftung

Anscheinsbeweis

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Bei bestimmten typischen Unfallabläufen spricht nach der Lebenserfahrung der erste Anschein für das Verschulden eines Beteiligten – etwa gegen den Auffahrenden, den Spurwechsler oder den Rückwärtsfahrenden. Der Betroffene muss dann Tatsachen beweisen, die einen anderen, untypischen Ablauf ernsthaft möglich erscheinen lassen.

Rechtsgrundlage Richterrecht; § 286 ZPO

Mein Tipp: Der Anscheinsbeweis ist erschütterbar. Zeugen, Fotos der Endstellung und Spuren sind dafür entscheidend.

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Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.