Zusammenstöße mit Haarwild (etwa Reh, Wildschwein, Hirsch) ersetzt die Teilkasko; viele Verträge erweitern den Schutz auf weitere Tiere. Weichen Sie einem Tier aus und entsteht dadurch ein Schaden, kann der Versicherer die Kosten als Rettungskosten ersetzen müssen – bei kleinen Tieren wie einem Hasen ist ein riskantes Ausweichen allerdings oft nicht geboten.
Rechtsgrundlage §§ 82, 83 VVG; AKB
Mein Tipp: Lassen Sie sich den Wildunfall von Polizei oder Jagdpächter bescheinigen und fotografieren Sie Tier und Spuren.