Unfall & Schaden

Abtretung (Sicherungsabtretung)

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Sachverständige, Werkstätten, Abschleppdienste und Autovermieter lassen sich häufig den Erstattungsanspruch gegen die gegnerische Versicherung abtreten und rechnen dann direkt mit ihr ab. Das ist bequem, hat aber Folgen: Sie bleiben in der Regel trotzdem Schuldner der Rechnung, wenn die Versicherung kürzt. Die Abtretung muss den abgetretenen Anspruch zudem hinreichend bestimmt bezeichnen. Hat der Geschädigte den Anspruch auf Reparaturkosten an die Werkstatt abgetreten, kann sich die Werkstatt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom Januar 2024 nicht auf das Werkstattrisiko berufen.

Rechtsgrundlage §§ 398 ff. BGB

Mein Tipp: Unterschreiben Sie Abtretungserklärungen nicht ungelesen. Ich prüfe vorab, ob die Abtretung in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Verwandte Begriffe

Weitere Begriffe zum Thema Unfall & Schaden

Fragen zu Ihrem Fall?

Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

033203 86380 anrufen E-Mail schreiben

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.