Wer unberechtigt auf einem privaten Grundstück parkt, begeht verbotene Eigenmacht. Der Grundstücksbesitzer darf das Fahrzeug abschleppen lassen und vom Fahrer die angemessenen Abschleppkosten verlangen (BGH, Urteil vom 05.06.2009 – V ZR 144/08). Überhöhte Kosten muss der Fahrer nicht tragen.
Rechtsgrundlage §§ 858, 859, 823 Abs. 2 BGB
Mein Tipp: Bezahlen Sie bei Zweifeln unter Vorbehalt, um Ihr Fahrzeug zurückzubekommen, und lassen Sie die Rechnung prüfen.