Haftung

Abschleppen vom Privatparkplatz

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Wer unberechtigt auf einem privaten Grundstück parkt, begeht verbotene Eigenmacht. Der Grundstücksbesitzer darf das Fahrzeug abschleppen lassen und vom Fahrer die angemessenen Abschleppkosten verlangen (BGH, Urteil vom 05.06.2009 – V ZR 144/08). Überhöhte Kosten muss der Fahrer nicht tragen.

Rechtsgrundlage §§ 858, 859, 823 Abs. 2 BGB

Mein Tipp: Bezahlen Sie bei Zweifeln unter Vorbehalt, um Ihr Fahrzeug zurückzubekommen, und lassen Sie die Rechnung prüfen.

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Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.