Für Verletzungen steht Ihnen eine angemessene Entschädigung in Geld zu. Ihre Höhe hängt von Art und Schwere der Verletzung, der Dauer der Behandlung, bleibenden Folgen und dem Verschulden des Schädigers ab. Orientierung bieten Schmerzensgeldtabellen mit vergleichbaren Gerichtsentscheidungen.
Rechtsgrundlage § 253 Abs. 2 BGB; § 11 Satz 2 StVG
Mein Tipp: Führen Sie ein Schmerztagebuch und sammeln Sie alle ärztlichen Unterlagen.
Schmerzensgeldtabelle: Beträge aus 95 geprüften Urteilen, filterbar nach Verletzung – zur Schmerzensgeldtabelle.