Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten, etwa bei einer Mithaftung, im Bußgeldverfahren oder im Streit mit der eigenen Versicherung. Bei vorsätzlichen Straftaten besteht in der Regel kein Schutz.
Rechtsgrundlage §§ 125 ff. VVG; ARB
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