Haftung

Ungeklärter Unfallhergang

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Lässt sich nicht aufklären, wie es zum Unfall kam, und kann keinem Beteiligten ein Verschulden nachgewiesen werden, werden nur die Betriebsgefahren der Fahrzeuge gegeneinander abgewogen. Bei zwei vergleichbaren Pkw führt das häufig zu einer Haftungsteilung von 50 : 50.

Rechtsgrundlage § 17 StVG

Mein Tipp: Deshalb sind Zeugen, Fotos und ein frühes Unfallgutachten so wichtig.

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Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.