Versicherung

AKB

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung regeln, was Ihre Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung leistet und welche Pflichten (Obliegenheiten) Sie treffen – etwa den Schaden fristgerecht zu melden, am Unfallort zu warten und wahrheitsgemäß Auskunft zu geben. Der Gesamtverband der Versicherer gibt Musterbedingungen heraus; maßgeblich ist aber immer die Fassung, die Ihrem Vertrag zugrunde liegt. Verletzen Sie eine Obliegenheit, kann der Versicherer je nach Verschulden ganz oder teilweise leistungsfrei werden.

Rechtsgrundlage § 28 VVG; § 81 VVG

Mein Tipp: Melden Sie jeden Unfall zügig Ihrer eigenen Versicherung, auch wenn Sie unschuldig sind.

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Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.