Bußgeld & Strafe

Fahrverbot

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Das Fahrverbot untersagt für ein bis drei Monate (im Strafverfahren bis sechs Monate) das Führen von Kraftfahrzeugen; die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Wer in den zwei Jahren zuvor kein Fahrverbot hatte, kann den Beginn selbst bestimmen: Er muss den Führerschein spätestens vier Monate nach Rechtskraft abgeben.

Rechtsgrundlage § 25 StVG; § 44 StGB

Mein Tipp: In Härtefällen – etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust – kann gegen eine höhere Geldbuße vom Fahrverbot abgesehen werden. Das muss gut begründet werden.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.