Unfall & Schaden

Gutachten (Sachverständiger)

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Das Gutachten stellt Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturdauer fest. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Einen vom Versicherer geschickten Gutachter müssen Sie nicht akzeptieren.

Rechtsgrundlage § 249 Abs. 2 BGB

Mein Tipp: Beauftragen Sie den Gutachter, bevor die Versicherung ihren eigenen schickt.

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Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.