Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Das Gutachten stellt Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturdauer fest. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Einen vom Versicherer geschickten Gutachter müssen Sie nicht akzeptieren.
Rechtsgrundlage § 249 Abs. 2 BGB
Mein Tipp: Beauftragen Sie den Gutachter, bevor die Versicherung ihren eigenen schickt.