Unfall & Schaden

Bagatellschaden

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Bei sehr geringen Schäden muss der Geschädigte statt eines Gutachtens einen Kostenvoranschlag einholen; die Kosten eines Gutachtens werden dann nicht erstattet. Der Bundesgerichtshof hat einen Schaden von rund 715 € nicht mehr als Bagatelle angesehen (BGH, Urteil vom 30.11.2004 – VI ZR 365/03). In der Praxis wird die Grenze überwiegend bei etwa 700 bis 750 € gezogen.

Rechtsgrundlage § 249 Abs. 2 BGB

Mein Tipp: Was harmlos aussieht, ist es oft nicht: Moderne Stoßfänger verbergen Schäden an Sensoren und Trägern.

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Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.