Die Schadenfreiheitsklasse bestimmt den Beitrag in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Zahlt eine dieser Versicherungen für einen Schaden, wird sie zurückgestuft. Kleinere Schäden können Sie oft innerhalb einer Frist selbst an den Versicherer zurückzahlen und so die Rückstufung vermeiden.
Rechtsgrundlage AKB; Tarifbestimmungen
Mein Tipp: Bei einer Mithaftung kann die Rückstufung als Schadensposition geltend gemacht werden.