Versicherung

Verkehrsopferhilfe

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Die Verkehrsopferhilfe e. V. springt ein, wenn der Schädiger nicht ermittelt werden kann (Unfallflucht), nicht versichert ist oder vorsätzlich gehandelt hat. Bei Unfallflucht ersetzt sie Sachschäden am Fahrzeug nur eingeschränkt, vor allem wenn zugleich ein erheblicher Personenschaden vorliegt, und mit Selbstbehalt.

Rechtsgrundlage § 12 PflVG

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Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.