Unfall & Schaden

Fiktive Abrechnung

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen. Sie können den Schaden auf Grundlage des Gutachtens abrechnen und das Geld frei verwenden. Erstattet werden dann die Netto-Reparaturkosten; die Umsatzsteuer nur, soweit sie tatsächlich anfällt. Ob bei fiktiver Abrechnung auch Ersatzteilaufschläge (UPE-Aufschläge) und Verbringungskosten zu erstatten sind, beurteilen die Gerichte nicht einheitlich. Eine Vermischung von fiktiver und konkreter Abrechnung ist nicht zulässig.

Rechtsgrundlage § 249 Abs. 2 BGB

Mein Tipp: Wer fiktiv abrechnet, muss sich unter Umständen auf eine günstigere freie Werkstatt verweisen lassen.

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Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.