Unfall & Schaden

Restwert

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Der Restwert ist der Betrag, den das beschädigte Fahrzeug im Totalschadensfall noch erzielt. Sie dürfen das Fahrzeug grundsätzlich zu dem Restwert verkaufen, den Ihr Gutachter auf dem regionalen Markt ermittelt hat. Höhere Angebote aus Internet-Restwertbörsen müssen Sie nur berücksichtigen, wenn die Versicherung sie Ihnen vor dem Verkauf vorlegt.

Rechtsgrundlage § 249 Abs. 2, § 254 Abs. 2 BGB

Mein Tipp: Verkaufen Sie nicht unter dem Restwert aus dem Gutachten.

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Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.