Eigentümer ist die Leasinggesellschaft. Ihr stehen die Ansprüche wegen der Substanz des Fahrzeugs zu, also Reparaturkosten und Wertminderung. Der Leasingnehmer kann Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten verlangen. Leasingverträge verpflichten meist zur Reparatur in einer Vertragswerkstatt und zur sofortigen Schadensmeldung.
Rechtsgrundlage § 7 StVG; § 823 BGB
Mein Tipp: Klären Sie früh, wer welche Ansprüche geltend macht – sonst drohen Kürzungen.