Haftung

Beweissicherung

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Wer Schadensersatz verlangt, muss Unfallhergang und Schadenshöhe beweisen. Deshalb sollten Spuren, Endstellung der Fahrzeuge, Schäden und Zeugen so früh wie möglich gesichert werden – durch Fotos, ein Gutachten vor der Reparatur und die Personalien der Zeugen. Ist ein Streit absehbar, kann der Zustand des Fahrzeugs in einem gerichtlichen selbständigen Beweisverfahren durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen festgestellt werden.

Rechtsgrundlage §§ 485 ff. ZPO

Mein Tipp: Lassen Sie das Fahrzeug nicht reparieren oder verkaufen, bevor der Schaden durch ein Gutachten dokumentiert ist.

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Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.