Wer Schadensersatz verlangt, muss Unfallhergang und Schadenshöhe beweisen. Deshalb sollten Spuren, Endstellung der Fahrzeuge, Schäden und Zeugen so früh wie möglich gesichert werden – durch Fotos, ein Gutachten vor der Reparatur und die Personalien der Zeugen. Ist ein Streit absehbar, kann der Zustand des Fahrzeugs in einem gerichtlichen selbständigen Beweisverfahren durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen festgestellt werden.
Rechtsgrundlage §§ 485 ff. ZPO
Mein Tipp: Lassen Sie das Fahrzeug nicht reparieren oder verkaufen, bevor der Schaden durch ein Gutachten dokumentiert ist.