Unfall & Schaden

Werkstattrisiko

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Lassen Sie Ihr Fahrzeug reparieren, trägt der Schädiger grundsätzlich das Risiko, dass die Werkstatt zu teuer abrechnet oder unnötige Arbeiten ausführt – solange Sie bei Auswahl und Überwachung der Werkstatt kein Verschulden trifft. Das hat der Bundesgerichtshof mit mehreren Urteilen vom 16.01.2024 bekräftigt. Die Versicherung kann sich dann an die Werkstatt halten.

Rechtsgrundlage § 249 Abs. 2 BGB

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Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.