Haftung

Dashcam

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Aufnahmen einer Dashcam sind datenschutzrechtlich problematisch, wenn sie permanent und anlasslos aufzeichnen. Der Bundesgerichtshof hat sie dennoch im Unfallhaftpflichtprozess als Beweismittel zugelassen (BGH, Urteil vom 15.05.2018 – VI ZR 233/17). Ob eine Aufnahme verwertet wird, entscheidet das Gericht im Einzelfall nach einer Abwägung.

Rechtsgrundlage § 286 ZPO; DSGVO

Mein Tipp: Sichern Sie die Datei nach einem Unfall sofort, bevor sie überschrieben wird.

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Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.