Aufnahmen einer Dashcam sind datenschutzrechtlich problematisch, wenn sie permanent und anlasslos aufzeichnen. Der Bundesgerichtshof hat sie dennoch im Unfallhaftpflichtprozess als Beweismittel zugelassen (BGH, Urteil vom 15.05.2018 – VI ZR 233/17). Ob eine Aufnahme verwertet wird, entscheidet das Gericht im Einzelfall nach einer Abwägung.
Rechtsgrundlage § 286 ZPO; DSGVO
Mein Tipp: Sichern Sie die Datei nach einem Unfall sofort, bevor sie überschrieben wird.