Für Telefonate, Porto und Fahrten im Zusammenhang mit der Schadensabwicklung erhalten Sie ohne Einzelnachweis eine Pauschale. Die Gerichte sprechen überwiegend 25 € zu, manche 30 €.
Rechtsgrundlage § 249 BGB; § 287 ZPO
Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow
Für Telefonate, Porto und Fahrten im Zusammenhang mit der Schadensabwicklung erhalten Sie ohne Einzelnachweis eine Pauschale. Die Gerichte sprechen überwiegend 25 € zu, manche 30 €.
Rechtsgrundlage § 249 BGB; § 287 ZPO
Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.