Unfall & Schaden

Verjährung

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren in drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Unfall geschah und Sie den Schädiger kannten. Meldet man den Anspruch beim Versicherer an, ist die Verjährung gehemmt, bis der Versicherer schriftlich entscheidet. Auch Verhandlungen hemmen die Verjährung.

Rechtsgrundlage §§ 195, 199, 203 BGB; § 14 StVG; § 115 Abs. 2 VVG

Mein Tipp: Bei Verletzungen mit möglichen Spätfolgen sollte der Zukunftsschaden rechtzeitig gesichert werden.

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Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.