Bußgeld & Strafe

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Haben Sie eine Frist, etwa die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl, ohne eigenes Verschulden versäumt – zum Beispiel wegen Urlaubs oder Krankheit –, kann Wiedereinsetzung beantragt werden. Der Antrag muss innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses gestellt und begründet werden; zugleich ist der versäumte Einspruch nachzuholen.

Rechtsgrundlage §§ 44, 45 StPO; § 52 OWiG

Verwandte Begriffe

Weitere Begriffe zum Thema Bußgeld & Strafe

Fragen zu Ihrem Fall?

Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

033203 86380 anrufen E-Mail schreiben

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.