Unfall & Schaden

Integritätsinteresse (130-Prozent-Regel)

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Wer an seinem vertrauten Fahrzeug festhalten will, darf es reparieren lassen, auch wenn die Reparatur teurer ist als die Wiederbeschaffung – bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts. Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass das Fahrzeug fachgerecht und in dem vom Gutachter vorgegebenen Umfang repariert und anschließend in der Regel mindestens sechs Monate weiter genutzt wird.

Rechtsgrundlage § 249 BGB

Mein Tipp: Eine Billig- oder Teilreparatur über 100 Prozent führt dazu, dass nur der Wiederbeschaffungsaufwand ersetzt wird.

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Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.