Versicherung

Quotenvorrecht

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Haften Sie für einen Unfall mit, kann sich die Inanspruchnahme der eigenen Vollkasko lohnen: Sie dürfen bestimmte Schadenspositionen – etwa Selbstbeteiligung, Wertminderung, Sachverständigen- und Abschleppkosten – vorrangig von der gegnerischen Versicherung verlangen, sodass Sie diese trotz Mithaftung oft vollständig ersetzt bekommen. Nicht dazu gehören Nutzungsausfall, Mietwagenkosten und die Unkostenpauschale.

Rechtsgrundlage § 86 Abs. 1 Satz 2 VVG

Mein Tipp: Die Berechnung ist anspruchsvoll. Lassen Sie sie anwaltlich prüfen, bevor Sie sich für oder gegen die Kasko entscheiden.

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Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.