Haften Sie für einen Unfall mit, kann sich die Inanspruchnahme der eigenen Vollkasko lohnen: Sie dürfen bestimmte Schadenspositionen – etwa Selbstbeteiligung, Wertminderung, Sachverständigen- und Abschleppkosten – vorrangig von der gegnerischen Versicherung verlangen, sodass Sie diese trotz Mithaftung oft vollständig ersetzt bekommen. Nicht dazu gehören Nutzungsausfall, Mietwagenkosten und die Unkostenpauschale.
Rechtsgrundlage § 86 Abs. 1 Satz 2 VVG
Mein Tipp: Die Berechnung ist anspruchsvoll. Lassen Sie sie anwaltlich prüfen, bevor Sie sich für oder gegen die Kasko entscheiden.