Unfall & Schaden

Schuldanerkenntnis am Unfallort

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Erklärungen wie „Ich bin schuld“ unter dem Eindruck des Unfalls werden von den Gerichten meist nicht als rechtsverbindliches Anerkenntnis gewertet; sie können aber als Beweisanzeichen gegen Sie verwendet werden. Ihren Versicherungsschutz verlieren Sie dadurch nicht.

Rechtsgrundlage §§ 780, 781 BGB; § 105 VVG

Mein Tipp: Geben Sie am Unfallort keine Erklärungen zur Schuld ab und unterschreiben Sie nichts außer den Personalien.

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Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.