Erklärungen wie „Ich bin schuld“ unter dem Eindruck des Unfalls werden von den Gerichten meist nicht als rechtsverbindliches Anerkenntnis gewertet; sie können aber als Beweisanzeichen gegen Sie verwendet werden. Ihren Versicherungsschutz verlieren Sie dadurch nicht.
Rechtsgrundlage §§ 780, 781 BGB; § 105 VVG
Mein Tipp: Geben Sie am Unfallort keine Erklärungen zur Schuld ab und unterschreiben Sie nichts außer den Personalien.