Bußgeld & Strafe

Fahrtenbuch

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Kann nach einem Verkehrsverstoß nicht festgestellt werden, wer gefahren ist, kann die Behörde dem Halter auferlegen, ein Fahrtenbuch zu führen. Das setzt voraus, dass die Behörde alle zumutbaren Ermittlungen angestellt hat. Angeordnet wird es in der Regel bei Verstößen, die mit mindestens einem Punkt geahndet würden.

Rechtsgrundlage § 31a StVZO

Mein Tipp: Wer im Anhörungsbogen schweigt, sollte das Fahrtenbuchrisiko kennen – lassen Sie sich vorher beraten.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.