Die Teilkasko deckt vor allem Diebstahl, Brand, Glasbruch, Sturm, Hagel und Zusammenstöße mit Haarwild. Die Vollkasko ersetzt zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug bei selbst verschuldeten Unfällen und durch Vandalismus. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Leistung kürzen, sofern er darauf nicht im Vertrag verzichtet hat.
Rechtsgrundlage § 81 Abs. 2 VVG; AKB
Mein Tipp: Die Teilkasko führt nicht zu einer Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse, die Vollkasko schon.