Versicherung

Kaskoversicherung

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Die Teilkasko deckt vor allem Diebstahl, Brand, Glasbruch, Sturm, Hagel und Zusammenstöße mit Haarwild. Die Vollkasko ersetzt zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug bei selbst verschuldeten Unfällen und durch Vandalismus. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Leistung kürzen, sofern er darauf nicht im Vertrag verzichtet hat.

Rechtsgrundlage § 81 Abs. 2 VVG; AKB

Mein Tipp: Die Teilkasko führt nicht zu einer Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse, die Vollkasko schon.

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Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.