Ein Verkehrsunfall ist ein plötzliches Ereignis im öffentlichen Straßenverkehr, das mit dessen typischen Gefahren zusammenhängt und zu einem nicht völlig belanglosen Personen- oder Sachschaden führt. Nach einem Unfall müssen alle Beteiligten anhalten, die Unfallstelle sichern, Verletzten helfen und ihre Beteiligung offenlegen.
Rechtsgrundlage § 34 StVO; § 142 StGB
Mein Tipp: Unfallstelle sichern, Erste Hilfe leisten, bei Verletzten die Polizei rufen, Fotos machen, Zeugen notieren – und dann mich anrufen.