Unfall & Schaden

Unfall

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Ein Verkehrsunfall ist ein plötzliches Ereignis im öffentlichen Straßenverkehr, das mit dessen typischen Gefahren zusammenhängt und zu einem nicht völlig belanglosen Personen- oder Sachschaden führt. Nach einem Unfall müssen alle Beteiligten anhalten, die Unfallstelle sichern, Verletzten helfen und ihre Beteiligung offenlegen.

Rechtsgrundlage § 34 StVO; § 142 StGB

Mein Tipp: Unfallstelle sichern, Erste Hilfe leisten, bei Verletzten die Polizei rufen, Fotos machen, Zeugen notieren – und dann mich anrufen.

Verwandte Begriffe

Weitere Begriffe zum Thema Unfall & Schaden

Fragen zu Ihrem Fall?

Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

033203 86380 anrufen E-Mail schreiben

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.