Ein Vorschaden ist ein Schaden, den das Fahrzeug schon vor dem Unfall hatte. Zu unterscheiden ist der reparierte Vorschaden vom unreparierten Altschaden. Ein fachgerecht reparierter Vorschaden kann den Wiederbeschaffungswert und die Wertminderung mindern. Ein unreparierter Altschaden wird nicht ersetzt; liegt er im selben Bereich wie der neue Schaden, muss der Geschädigte beweisen, welche Schäden auf den neuen Unfall zurückgehen. Beide müssen gegenüber Gutachter und Versicherung offengelegt werden. Wird ein Vorschaden verschwiegen und lässt sich der Unfallschaden nicht sicher abgrenzen, kann der gesamte Anspruch scheitern.
Rechtsgrundlage § 249 BGB; § 286 ZPO
Mein Tipp: Bewahren Sie Reparaturrechnungen und Fotos früherer Reparaturen auf – damit beweisen Sie, dass der Vorschaden fachgerecht behoben war.