Haftung

Haftungsquote

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Haben beide Beteiligte zum Unfall beigetragen, wird der Schaden nach Verursachungs- und Verschuldensanteilen verteilt – etwa 70 : 30. Jeder bekommt dann nur den entsprechenden Teil seines Schadens ersetzt. Maßgeblich sind die bewiesenen Verkehrsverstöße und die Betriebsgefahr beider Fahrzeuge.

Rechtsgrundlage § 17 StVG, § 254 BGB

Mein Tipp: Bei einer Quote kann sich die Inanspruchnahme der eigenen Vollkasko lohnen – Stichwort Quotenvorrecht.

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Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.