Unfall & Schaden

Anwaltskosten

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Wer unverschuldet einen Unfall erleidet, darf von Anfang an einen Rechtsanwalt beauftragen. Die Anwaltskosten sind Teil des Schadens und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet – berechnet nach dem Wert der berechtigten Forderung. Bei einer Mithaftung werden sie nur anteilig ersetzt; den Rest übernimmt gegebenenfalls Ihre Rechtsschutzversicherung.

Rechtsgrundlage § 249 BGB; RVG

Mein Tipp: Die erste Kontaktaufnahme mit mir ist unverbindlich.

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Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

033203 86380 anrufen E-Mail schreiben

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.