Wer unverschuldet einen Unfall erleidet, darf von Anfang an einen Rechtsanwalt beauftragen. Die Anwaltskosten sind Teil des Schadens und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet – berechnet nach dem Wert der berechtigten Forderung. Bei einer Mithaftung werden sie nur anteilig ersetzt; den Rest übernimmt gegebenenfalls Ihre Rechtsschutzversicherung.
Rechtsgrundlage § 249 BGB; RVG
Mein Tipp: Die erste Kontaktaufnahme mit mir ist unverbindlich.