Werden Sie bei einem Unfall verletzt, können Sie neben dem Sachschaden verlangen: Heilbehandlungskosten, soweit sie nicht die Krankenkasse trägt, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse sowie Fahrtkosten zu Ärzten und Therapien. Bei einem tödlichen Unfall haben Angehörige Ansprüche auf Unterhalt, Beerdigungskosten und Hinterbliebenengeld.
Rechtsgrundlage §§ 842–844 BGB; §§ 10, 11 StVG
Mein Tipp: Lassen Sie sich auch leichte Verletzungen sofort ärztlich bestätigen.