Personenschaden

Personenschaden

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Werden Sie bei einem Unfall verletzt, können Sie neben dem Sachschaden verlangen: Heilbehandlungskosten, soweit sie nicht die Krankenkasse trägt, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse sowie Fahrtkosten zu Ärzten und Therapien. Bei einem tödlichen Unfall haben Angehörige Ansprüche auf Unterhalt, Beerdigungskosten und Hinterbliebenengeld.

Rechtsgrundlage §§ 842–844 BGB; §§ 10, 11 StVG

Mein Tipp: Lassen Sie sich auch leichte Verletzungen sofort ärztlich bestätigen.

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Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.