Unfall & Schaden

Schadenminderungspflicht

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Der Geschädigte muss den Schaden so gering halten, wie es ihm zumutbar ist. Er darf also etwa keine unnötig lange Reparaturdauer verursachen und keinen überteuerten Mietwagen nehmen. Verletzt er diese Pflicht, wird sein Anspruch gekürzt.

Rechtsgrundlage § 254 Abs. 2 BGB

Verwandte Begriffe

Weitere Begriffe zum Thema Unfall & Schaden

Fragen zu Ihrem Fall?

Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

033203 86380 anrufen E-Mail schreiben

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.