Haftung

Gefährdungshaftung

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Der Halter eines Kraftfahrzeugs haftet für Schäden aus dessen Betrieb auch ohne Verschulden. Der Fahrer haftet, wenn er nicht beweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt; darüber hinaus haftet nur, wer schuldhaft gehandelt hat.

Rechtsgrundlage §§ 7, 12, 18 StVG

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.