Der Halter eines Kraftfahrzeugs haftet für Schäden aus dessen Betrieb auch ohne Verschulden. Der Fahrer haftet, wenn er nicht beweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt; darüber hinaus haftet nur, wer schuldhaft gehandelt hat.
Rechtsgrundlage §§ 7, 12, 18 StVG