Die meisten Verkehrsverstöße – zu schnelles Fahren, Rotlicht, Handy am Steuer – sind Ordnungswidrigkeiten. Sie werden mit Verwarnungsgeld (bis 55 €) oder Geldbuße geahndet, gegebenenfalls mit Fahrverbot und Punkten. Schwerere Verstöße wie Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht oder Gefährdung des Straßenverkehrs sind Straftaten. Die meisten Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren nach drei Monaten, solange weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach nach sechs Monaten. Für Alkohol- und Drogenfahrten gelten längere Fristen.
Rechtsgrundlage §§ 24, 26 Abs. 3 StVG; §§ 31, 56 OWiG