Bußgeld & Strafe

Ordnungswidrigkeit

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Die meisten Verkehrsverstöße – zu schnelles Fahren, Rotlicht, Handy am Steuer – sind Ordnungswidrigkeiten. Sie werden mit Verwarnungsgeld (bis 55 €) oder Geldbuße geahndet, gegebenenfalls mit Fahrverbot und Punkten. Schwerere Verstöße wie Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht oder Gefährdung des Straßenverkehrs sind Straftaten. Die meisten Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren nach drei Monaten, solange weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach nach sechs Monaten. Für Alkohol- und Drogenfahrten gelten längere Fristen.

Rechtsgrundlage §§ 24, 26 Abs. 3 StVG; §§ 31, 56 OWiG

Verwandte Begriffe

Weitere Begriffe zum Thema Bußgeld & Strafe

Fragen zu Ihrem Fall?

Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

033203 86380 anrufen E-Mail schreiben

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.