Unfall & Schaden

Nutzungsausfallentschädigung

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Können Sie Ihr Auto nach einem unverschuldeten Unfall nicht nutzen und mieten Sie kein Ersatzfahrzeug, steht Ihnen für jeden Tag eine pauschale Entschädigung zu. Voraussetzung sind Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit: Wer etwa unfallbedingt im Krankenhaus liegt, kann sein Auto nicht nutzen – es sei denn, ein Angehöriger hätte es gefahren. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse; maßgeblich ist meist die Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch. Entschädigt wird für die erforderliche Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer zuzüglich einer angemessenen Zeit für Begutachtung und Entscheidung.

Rechtsgrundlage § 249 BGB (richterrechtlich anerkannt)

Mein Tipp: Fehlt Ihnen das Geld für Reparatur oder Ersatzwagen, teilen Sie das der Versicherung schriftlich mit. Sonst kann der Anspruch für die Wartezeit gekürzt werden.

Verwandte Begriffe

Weitere Begriffe zum Thema Unfall & Schaden

Fragen zu Ihrem Fall?

Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

033203 86380 anrufen E-Mail schreiben

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.