Können Sie Ihr Auto nach einem unverschuldeten Unfall nicht nutzen und mieten Sie kein Ersatzfahrzeug, steht Ihnen für jeden Tag eine pauschale Entschädigung zu. Voraussetzung sind Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit: Wer etwa unfallbedingt im Krankenhaus liegt, kann sein Auto nicht nutzen – es sei denn, ein Angehöriger hätte es gefahren. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse; maßgeblich ist meist die Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch. Entschädigt wird für die erforderliche Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer zuzüglich einer angemessenen Zeit für Begutachtung und Entscheidung.
Rechtsgrundlage § 249 BGB (richterrechtlich anerkannt)
Mein Tipp: Fehlt Ihnen das Geld für Reparatur oder Ersatzwagen, teilen Sie das der Versicherung schriftlich mit. Sonst kann der Anspruch für die Wartezeit gekürzt werden.