Bußgeld & Strafe

Strafbefehl

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Mit dem Strafbefehl setzt das Amtsgericht ohne Hauptverhandlung eine Strafe fest, oft mit Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung eingelegt werden; sonst wird der Strafbefehl wie ein Urteil rechtskräftig.

Rechtsgrundlage §§ 407, 410 StPO

Mein Tipp: Melden Sie sich sofort nach Zustellung. Der Einspruch kann später auf die Rechtsfolgen beschränkt werden.

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Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.