Mit dem Strafbefehl setzt das Amtsgericht ohne Hauptverhandlung eine Strafe fest, oft mit Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung eingelegt werden; sonst wird der Strafbefehl wie ein Urteil rechtskräftig.
Rechtsgrundlage §§ 407, 410 StPO
Mein Tipp: Melden Sie sich sofort nach Zustellung. Der Einspruch kann später auf die Rechtsfolgen beschränkt werden.