Wer unfallbedingt seinen Haushalt nicht oder nur eingeschränkt führen kann, hat Anspruch auf Ersatz – auch wenn keine Haushaltshilfe eingestellt wird. Berechnet wird der Schaden nach dem Zeitaufwand und einem angemessenen Stundensatz, meist anhand anerkannter Tabellenwerke.
Rechtsgrundlage §§ 842, 843 BGB; § 11 StVG
Mein Tipp: Diese Position wird von Geschädigten häufig übersehen.