Personenschaden

Haushaltsführungsschaden

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Wer unfallbedingt seinen Haushalt nicht oder nur eingeschränkt führen kann, hat Anspruch auf Ersatz – auch wenn keine Haushaltshilfe eingestellt wird. Berechnet wird der Schaden nach dem Zeitaufwand und einem angemessenen Stundensatz, meist anhand anerkannter Tabellenwerke.

Rechtsgrundlage §§ 842, 843 BGB; § 11 StVG

Mein Tipp: Diese Position wird von Geschädigten häufig übersehen.

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Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.