Haftung

Vorfahrt

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Wer wartepflichtig ist, muss den Vorfahrtberechtigten durchfahren lassen. Fehlen Verkehrszeichen, gilt „rechts vor links“. Kommt es im Kreuzungsbereich zum Unfall, spricht der Anschein gegen den Wartepflichtigen, der deshalb häufig allein haftet. Eine Mithaftung des Vorfahrtberechtigten kommt vor allem bei überhöhter Geschwindigkeit in Betracht.

Rechtsgrundlage § 8 StVO

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.