Versicherung

Direktanspruch

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Sie können Ihren Schaden unmittelbar gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend machen – nicht nur gegenüber Fahrer und Halter. Versicherer, Halter und Fahrer haften als Gesamtschuldner.

Rechtsgrundlage § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG

Mein Tipp: Die Versicherung ermitteln Sie über das Kennzeichen beim Zentralruf der Autoversicherer.

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Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.